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Haben Sie eine deutsche Krankenversicherung? Die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes in Polen kann erstattet werden!

21 May 2025

Kieferorthopädische Behandlung in Polen mit Kostenerstattung durch die deutsche Krankenkasse – wie funktioniert das?

Immer mehr Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aber Familie in Polen, ziehen eine kieferorthopädische Behandlung für ihre Kinder in Polen in Betracht. Warum? Hohe Qualität der Leistungen, konkurrenzfähige Preise sowie die Möglichkeit der Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen wie AOK, BKK, DAK oder VIACTIV.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Was ist eine kieferorthopädische Behandlung?

Die kieferorthopädische Behandlung dient der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie umfasst verschiedene Phasen – von der Frühbehandlung bei Kindern bis hin zu komplexen Therapien bei Erwachsenen. Zum Einsatz kommen festsitzende oder herausnehmbare Apparaturen, mit dem Ziel, Ästhetik und Funktion des Bisses zu verbessern. Eine solche Therapie verbessert nicht nur das äußere Erscheinungsbild, sondern beugt auch zukünftigen Gesundheitsproblemen vor – wie Kopfschmerzen, Kiefergelenksstörungen oder Sprachfehlern.

Ich bin in Deutschland versichert, mein Kind soll in Polen kieferorthopädisch behandelt werden – was ist zu beachten?

Diese Frage stellen sich viele Eltern, deren Kinder zwar in Polen leben oder zur Schule gehen, aber über das deutsche Krankenversicherungssystem abgesichert sind. Die gute Nachricht: Eine kieferorthopädische Behandlung in Polen kann von der deutschen Krankenkasse erstattet werden, sofern bestimmte medizinische und formale Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundlagen der Kostenerstattung durch deutsche Krankenkassen

In Deutschland erfolgt die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen nach klaren Richtlinien.

Entscheidend sind insbesondere:

  • KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) – Es erfolgt eine Einstufung in Schweregrade.

  • Die Erstattung ist nur möglich bei Einstufung in KIG 3, KIG 4 oder KIG 5, also bei mittleren bis schweren Fehlstellungen. Die Einstufung muss vom behandelnden Kieferorthopäden vorgenommen und im Behandlungsplan dokumentiert werden.

Art der Behandlung

Im Antrag muss angegeben werden, ob es sich um:

  • einen neuen Behandlungsplan,

  • eine Therapieänderung,

  • eine Verlängerung der Behandlung

  • oder eine Weiterführung nach Arzt- oder Kassenwechsel handelt.

Erforderliche medizinische Dokumentation

Der Behandlungsplan muss u. a. folgende Angaben enthalten:

  • Diagnose,

  • Anamnese,

  • geplante Apparaturen,

  • voraussichtliche Behandlungsdauer und -kosten (einschließlich Material- und Laborkosten),

  • Antragsnummer und Verarbeitungshinweis im System.

Wird eine privat in Polen durchgeführte kieferorthopädische Behandlung von der deutschen Krankenkasse erstattet?

Ja – jedoch nur, wenn die Behandlung in Polen als gleichwertig mit dem deutschen Standard anerkannt wird. Das bedeutet, dass der polnische Behandlungsplan an die deutschen Anforderungen angepasst werden muss (z. B. gemäß BEMA – Bundesmantelvertrag-Zahnärzte).

Dafür sind spezielle Kenntnisse und Erfahrung notwendig – und hier kommt unser Team ins Spiel.

MedicalAdvisor.pl sp. z o.o. ist seit über 8 Jahren auf die Erstellung und Betreuung von Anträgen zur Kostenerstattung medizinischer Behandlungen – einschließlich kieferorthopädischer Therapien – bei deutschen Krankenkassen spezialisiert. Unsere Expertinnen und Experten begleiten Patienten durch den gesamten Prozess – von der Dokumentenerstellung bis hin zur Kommunikation mit der Krankenkasse.

Zu unserem Team gehört unter anderem ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der die polnischen Pläne überprüft und gemäß deutschen KIG- und BEMA-Vorgaben überarbeitet.

Dadurch erhöhen wir die Erfolgschancen auf eine positive Entscheidung – auch bei komplexen Fällen.

Wir arbeiten mit Familien zusammen, die:

  • in Deutschland versichert sind, aber in Polen wohnen,

  • eine kieferorthopädische Behandlung ihres Kindes in einer polnischen Klinik planen,

  • die Behandlung legal und effektiv durch die deutsche Krankenkasse erstattet bekommen möchten.

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Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Wenn Sie wissen möchten, ob die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes in Polen durch die deutsche Krankenkasse erstattet werden kann – schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihren Fall individuell und helfen bei der Antragstellung.

📞 +48 607 871 284
📩 kontakt@medicaladvisor.pl

MedicalAdvisor.pl sp. z o.o. – Ihre Experten für Kostenerstattung bei Behandlungen mit deutscher Krankenversicherung.

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