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Gesundheitsversorgung für britische Staatsbürger in Polen und der EU nach dem Brexit: Wie erlangt man Zugang zu Gesundheitsdiensten?

20 November 2024

Nach dem Brexit müssen britische Staatsbürger, die in der EU leben oder arbeiten, wie zum Beispiel in Polen, bestimmte Anforderungen erfüllen, um Zugang zu Gesundheitsdiensten zu erhalten. Drei zentrale Dokumente ermöglichen den Zugang zu medizinischer Versorgung: das Formular S1, das Formular S2 und die EHIC/GHIC-Karte. In diesem Artikel werden wir erläutern, was diese Dokumente sind, wer Anspruch darauf hat und wie sie in der Praxis genutzt werden können.

1. Formular S1: Zugang zur Gesundheitsversorgung im Wohnsitzland:

Das Formular S1 ermöglicht es britischen Staatsbürgern, in den EU-Ländern die Gesundheitsversorgung unter denselben Bedingungen wie die einheimische Bevölkerung in Anspruch zu nehmen. Es ist besonders nützlich für Personen, die dauerhaft in ein EU-Land gezogen sind, aber weiterhin mit dem britischen Gesundheitssystem verbunden sind.

Wer kann das Formular S1 erhalten? Das Formular S1 steht zu:

  • Rentnern aus Großbritannien, die in einem EU-Land leben;
  • Mitarbeitern, die von britischen Arbeitgebern in die EU entsandt wurden;
  • Personen, die exportierbare Leistungen aus Großbritannien erhalten (z. B. Invalidenrente).

Nach Erhalt des Formulars muss es bei der zuständigen Gesundheitsbehörde im Wohnsitzland (z. B. in Polen beim Nationalen Gesundheitsfonds, NFZ) registriert werden. Nach der Registrierung hat der Berechtigte Anspruch auf umfassende Gesundheitsversorgung im Wohnsitzland sowie auf die Nutzung der britischen EHIC-Karte in anderen EU-Ländern.

2. Formular S2: Geplante Behandlungen in der EU

Das Formular S2 (früher E112) ermöglicht den Zugang zu geplanten medizinischen Behandlungen in einem anderen EU-Land, wenn die betreffende medizinische Dienstleistung im britischen NHS verfügbar ist, aber die Wartezeit zu lang ist.

Wann wird das Formular S2 verwendet? Das Formular S2 wird in folgenden Fällen eingesetzt:

  • Wenn ein Patient spezialisierte Behandlung benötigt, die in Großbritannien nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann;
  • Die Behandlung muss im öffentlichen Gesundheitssystem des Landes verfügbar sein, in das der Patient reist.

Wie funktioniert es? Die Behandlungskosten werden gemäß den Tarifen des Landes, in dem die Behandlung durchgeführt wird, vom NHS übernommen. Um das S2-Programm zu nutzen, muss eine vorherige Genehmigung des NHS eingeholt werden, was die Vorlage eines detaillierten Behandlungsplans und einer Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit erfordert.

3. EHIC/GHIC-Karte: Notfallversorgung

Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) und ihre neuere Version, die GHIC (Global Health Insurance Card), ermöglichen den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung während vorübergehender Aufenthalte in EU-Ländern. Dies ist besonders wichtig bei Notfällen oder Krankheiten, die eine unvorhergesehene Behandlung erfordern.

Wer kann eine EHIC/GHIC beantragen? Die EHIC-Karte steht Personen zu, die vor dem 1. Januar 2021 in der EU lebten sowie Mitgliedern von S1-Inhabern. Die GHIC-Karte ist für alle britischen Staatsbürger verfügbar, die in die EU reisen.

Was deckt die EHIC/GHIC-Karte ab? Sie gewährt Zugang zur Gesundheitsversorgung in Notfällen und ungeplanten Fällen zu denselben Bedingungen wie für die Bürger des jeweiligen Landes. Die Karte ersetzt jedoch nicht die Reiseversicherung, die weiterhin empfohlen wird, um zusätzliche Kosten wie den medizinischen Transport abzudecken.

4. Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Zugang zur Gesundheitsversorgung nach dem Brexit ist:

  • Das Austrittsabkommen (Withdrawal Agreement), das die Rechte der in der EU vor dem 31. Dezember 2020 ansässigen Personen schützt.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die sozialen Sicherheitssysteme in der EU koordiniert und Fragen zu den Formularen S1 und S2 regelt.
  • Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien (TCA), das die fortgesetzte Koordination der sozialen Sicherheitssysteme zwischen Großbritannien und der EU sicherstellt, obwohl Großbritannien kein Mitglied der EU mehr ist.

5. Praktische Schritte

Um von diesen Rechten Gebrauch zu machen:

  • Formular S1: Kontaktieren Sie uns und registrieren Sie das Formular bei der zuständigen Versicherungseinrichtung vor Ort (z. B. NFZ in Polen).
  • Geplante Behandlungen (S2): Stellen Sie sicher, dass die Behandlung vom NHS vor der Abreise genehmigt wurde.
  • Notfallbehandlung (EHIC/GHIC): Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige EHIC- oder GHIC-Karte vor der Reise in die EU haben.

Zusammenfassung

Dank der Formulare S1, S2 und der EHIC/GHIC-Karte haben britische Staatsbürger nach dem Brexit Zugang zu Gesundheitsdiensten in Polen und anderen EU-Ländern. Es ist entscheidend, die Regeln zu verstehen, die Anforderungen zu erfüllen und die notwendigen Formalitäten vor Beginn der Behandlung zu erledigen.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung der Formulare S1, S2 oder der EHIC-Karte benötigen, stehen wir bereit, Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Anträge zu helfen und diese an die entsprechenden Gesundheitsversicherungssysteme in Polen und Großbritannien weiterzuleiten. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen bei allen Formalitäten helfen und den Zugang zu Gesundheitsdiensten sicherstellen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Spezialisten und nutzen Sie unsere fachkundige Unterstützung!

Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

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