Kontaktieren Sie uns
Stornieren


Formular S1 – Wie Sie legal kostenlose Gesundheitsversorgung im Ausland auf Grundlage der polnischen Versicherung bei der NFZ in Anspruch nehmen können

27 June 2025

In Zeiten zunehmender Mobilität innerhalb der Europäischen Union entscheiden sich immer mehr Menschen aus Polen dazu, in ein anderes EU-Land umzuziehen – aus beruflichen, familiären oder persönlichen Gründen. Dabei stellt sich eine wichtige Frage:
Kann man weiterhin kostenlose medizinische Versorgung im Ausland in Anspruch nehmen, wenn man in Polen bei der NFZ (Narodowy Fundusz Zdrowia – Nationaler Gesundheitsfonds) versichert ist?
Die Antwort lautet: Ja – dank des Formulars S1.

Was ist das Formular S1?

Das Formular S1 ist ein offizielles Dokument, das vom nationalen Krankenversicherer ausgestellt wird. Es bestätigt, dass eine in Polen versicherte Person Anspruch auf medizinische Versorgung im öffentlichen Gesundheitssystem eines anderen EU-Landes hat.
Dieses Dokument ist Teil der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme und soll die Freizügigkeit von Personen gewährleisten, ohne dass sie ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung verlieren.

Wer kann das Formular S1 erhalten?

Das Formular S1 kann ausgestellt werden für:

  • Personen, die in Polen krankenversichert sind und dauerhaft in ein anderes EU-/EWR-Land oder in die Schweiz ziehen,

  • Unternehmer, die in Polen eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, ihren Wohnsitz jedoch ins Ausland verlegen und weiterhin ihre Krankenversicherungsbeiträge an die ZUS entrichten,

  • Rentner, die in einem anderen EU-Land leben und eine Rente aus Polen beziehen,

  • Familienangehörige einer in Polen versicherten Person, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.

Wichtig: Eine doppelte Krankenversicherung in zwei EU-Staaten ist nicht erlaubt. Das bedeutet: Wenn Sie in Polen krankenversichert sind und Beiträge zahlen, dürfen (und müssen) Sie dies nicht zusätzlich im Ausland tun.

Wie funktioniert das Formular S1?

Nach dem Erhalt des Formulars S1 von der Krankenversicherung müssen Sie es bei der zuständigen Gesundheitsbehörde in dem Land registrieren, in das Sie umziehen – z. B. bei einer deutschen Krankenkasse, beim irischen HSE oder bei der französischen CPAM.

Nach der Registrierung erhalten Sie vollen Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem des neuen Wohnsitzlandes – wie ein dortiger Staatsbürger, jedoch ohne doppelte Beitragszahlung. Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen – all das steht Ihnen kostenlos zur Verfügung, da Ihre Versicherung weiterhin von der NFZ getragen wird.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Frau Anna betreibt in Polen ein Einzelunternehmen und zahlt regelmäßig ihre Beiträge an die ZUS. Sie entscheidet sich jedoch, mit ihrer Familie nach Deutschland zu ziehen. Dank des Formulars S1 konnte sie sich legal bei einer deutschen Krankenkasse registrieren und das deutsche Gesundheitssystem ohne zusätzliche Kosten nutzen. Sie führt ihr Unternehmen in Polen weiter, zahlt keine doppelten Beiträge und ihre Kinder erhalten kostenlose medizinische Versorgung und Impfungen in Deutschland.

Welche Leistungen umfasst die Behandlung im Ausland mit Formular S1?

  • Zugang zu Hausärzten und Fachärzten,

  • ambulante und stationäre Behandlungen,

  • geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung,

  • Erstattung rezeptpflichtiger Medikamente,

  • Rehabilitationsmaßnahmen und Langzeitbehandlung.

All dies steht Ihnen unter denselben Bedingungen wie den Staatsangehörigen des jeweiligen Landes zu – denn Ihre Krankenversicherung aus Polen wird in der gesamten EU anerkannt.


Wie erhält man das Formular S1? Überlassen Sie es den Spezialisten!

Die Beantragung des Formulars S1 kann zeitaufwendig sein und den Kontakt mit mehreren Behörden erfordern – NFZ, ZUS, Finanzämtern sowie mit der zuständigen ausländischen Krankenversicherung.

MedicalAdvisor.pl bietet eine umfassende Betreuung:

  • Wir prüfen Ihre Anspruchsberechtigung auf das Formular S1,

  • wir bereiten den vollständigen Antrag für die NFZ vor,

  • wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden,

  • wir erstellen die Unterlagen für die Registrierung im Ausland (Deutschland, Irland, Frankreich, Spanien, Österreich und weitere),

  • wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – bis zur erfolgreichen Anmeldung im Gesundheitssystem des neuen Landes.

Unsere Dienstleistungen erfolgen vollständig online – ohne Wartezeiten oder Behördengänge vor Ort. Mit uns ist der gesamte Vorgang effizient, professionell und rechtskonform nach EU-Vorschriften.


Warum lohnt sich das Formular S1?

  • Kostenersparnis – keine doppelten Krankenversicherungsbeiträge,

  • Rechtssicherheit – Sie handeln im Einklang mit EU-Recht,

  • Gesundheitliche Sicherheit – voller Anspruch auf medizinische Versorgung im Wohnsitzland,

  • Flexibilität – Sie können Ihr Unternehmen in Polen weiterhin betreiben,

  • Zugang zur Gesundheitsversorgung – sowohl für Sie als auch Ihre Familie.


Wenn Sie in Polen unternehmerisch tätig sind und planen, in einem anderen EU-Land zu wohnen, ist das Formular S1 Ihr Schlüssel zu einem legalen und sorgenfreien Zugang zum dortigen Gesundheitssystem.
Vermeiden Sie unnötige Beiträge und Versicherungsprobleme – überlassen Sie den gesamten Prozess MedicalAdvisor.pl, und wir kümmern uns um alles für Sie.

Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung zum Formular S1!

📞 +48 607 871 284
📧 kontakt@medicaladvisor.pl

Zurück zur Nachrichtenliste