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Erstattung der Zahnbehandlungskosten durch eine private Zusatzversicherung in Deutschland – wie funktioniert das und wie bekommt man bis zu 100 % der Ausgaben zurück

29 July 2025

Zahnbehandlungen in Deutschland – insbesondere solche, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hinausgehen – können sehr kostspielig sein. Dank einer privaten Zahnzusatzversicherung haben Patienten jedoch die Möglichkeit, sich einen erheblichen Teil – oder sogar die gesamten Kosten – rückerstatten zu lassen. Kürzlich konnten wir für einen unserer Patienten erneut die vollständige Rückerstattung erreichen – ein klarer Beleg für unsere Kompetenz und Erfahrung auf diesem Gebiet.


Was ist eine private Zahnzusatzversicherung?

Die private Zahnzusatzversicherung in Deutschland ist eine freiwillige ergänzende Versicherung, die Zahnbehandlungskosten abdeckt, die über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Diese Versicherungen richten sich vor allem an Personen, die sicherstellen möchten, dass auch kostspielige Behandlungen wie Zahnersatz, Implantate oder Kieferorthopädie nicht zur finanziellen Belastung werden.


Was deckt diese Versicherung ab?

Am Beispiel des Tarifs ZahnPRIVAT (100, 90, 75) der Bayerischen Beamtenkrankenkasse kann der Leistungsumfang wie folgt aussehen:

✅ Zahnärztliche Behandlungen
✅ Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen)
✅ Schmerztherapie
✅ Zahnprophylaxe
✅ Kieferorthopädie nach dem 19. Lebensjahr bei Krankheit oder Unfall
✅ Kieferorthopädie vor dem 19. Lebensjahr (nur in Tarifen 100 und 90)
✅ Zahnaufhellung (Bleaching) – nur in den Tarifen 100 und 90

Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab. Je höher der Tarif (z. B. ZahnPRIVAT 100), desto umfangreicher die Kostenerstattung – häufig sogar bis zu 100 % der Behandlungskosten.


Was ist nicht abgedeckt?

✘ Nicht medizinisch notwendige Behandlungen
✘ Kieferorthopädie und Bleaching im Tarif ZahnPRIVAT 75
✘ Erkrankungen oder Verletzungen infolge vorsätzlicher Handlungen (z. B. Selbstverletzung)


Bedingungen und Pflichten des Versicherten

  • Vor Vertragsabschluss müssen alle Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.

  • Der Versicherungsschutz ist in der Regel lebenslang und es gibt keine Wartezeiten.

  • Eine Kündigung ist erst nach zwei Jahren Vertragslaufzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende möglich.

  • Die Rückerstattung darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten, selbst wenn mehrere Kostenträger beteiligt sind (z. B. GKV + Beihilfe + private Versicherung).


Beispiele für Anbieter privater Zahnzusatzversicherungen:

  • Bayerische Beamtenkrankenkasse (ZahnPRIVAT 100/90/75)

  • DKV

  • ARAG

  • AXA

  • HanseMerkur

  • ERGO Direkt

  • Debeka


Wie läuft die Kostenerstattung ab?

Wir übernehmen die komplette Abwicklung des Erstattungsverfahrens – von Anfang bis Ende:

  1. Einreichung der Behandlungs- und Kostenunterlagen bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

  2. Zusammentragen und Aufbereiten aller erforderlichen Unterlagen

  3. Antragstellung bei der privaten Versicherung

  4. Laufende Kommunikation und Korrespondenz mit dem Versicherer

  5. Abrechnung und Auszahlung direkt an den Patienten

Durch unsere langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnis der deutschen Versicherungsprozesse erreichen wir eine nahezu 100 % Erfolgsquote bei der Rückerstattung von Behandlungskosten für unsere Patienten.


Warum sollten Sie unseren Service nutzen?

✅ Langjährige Erfahrung im Umgang mit deutschen Versicherern
✅ Vollständige Übernahme von Dokumentation und Behördenkontakt
✅ Nahezu 100 % Erfolgsquote bei der Rückerstattung
✅ Sie sparen Zeit, Stress und Geld


Wenn Sie eine private Zahnzusatzversicherung in Deutschland haben oder eine Zahnbehandlung planen – nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihre Police, bereiten die Unterlagen vor und helfen Ihnen, die maximale Erstattung zu erhalten.

Mit uns gehen Sie kein Risiko ein – Sie profitieren nur!

 

Wenn Sie Fragen zur Erstattung von Zahnbehandlungskosten haben, Ihre Versicherungspolice prüfen lassen möchten oder uns mit der vollständigen Abwicklung beauftragen wollen –

- wir sind für Sie da.

MedicalAdvisor.pl – Ihr Partner für die Rückerstattung von Behandlungskosten im Ausland

📧 E-Mail: kontakt@medicaladvisor.pl
📞 Telefon: +48 607 871 284

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