Die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere die Behandlung mit einer Zahnspange, kann von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse (gesetzliche Krankenkasse) erstattet werden, auch wenn die Behandlung in Polen durchgeführt wird. Diese Lösung wird immer häufiger von in Deutschland versicherten Familien gewählt, da sie eine hohe Qualität der kieferorthopädischen Behandlung in Polen mit realen finanziellen Einsparungen verbindet.
Damit eine Erstattung möglich ist, müssen jedoch streng definierte medizinische und formale Voraussetzungen erfüllt werden, die sich aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht sowie aus der Praxis der Krankenkassen ergeben.
👉 Unser Unternehmen ist auf die umfassende Betreuung der Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlungen von Kindern aus der deutschen Krankenkasse in Polen spezialisiert – von der ersten Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen über die Dokumentation bis hin zur erfolgreichen Erstattung der Behandlungskosten.
👨👩👧 Wer kann eine Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung in Anspruch nehmen?
Ein Anspruch auf Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung besteht für:
✅ Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
✅ Erwachsene ausschließlich in besonderen, eng begrenzten medizinischen Ausnahmefällen, insbesondere wenn:
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sehr schwere kiefer- und gesichtsbezogene Fehlbildungen vorliegen,
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die Fehlstellung zu erheblichen Beeinträchtigungen der Kaufunktion, der Sprache oder der Atmung führt,
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die kieferorthopädische Behandlung Bestandteil einer chirurgischen Therapie ist (Kieferorthopädie + Kieferchirurgie + Onkologie),
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der Behandlungsplan vor Beginn der Therapie von der deutschen Krankenkasse genehmigt wurde.
In der Praxis handelt es sich hierbei um Fälle, die den höchsten KIG-Gruppen (KIG 4–5) zugeordnet sind, eine interdisziplinäre Behandlung erfordern und eindeutig medizinischen – nicht ästhetischen – Charakter haben.
✅ Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland unterliegen,
✅ unabhängig vom Wohnort des Kindes sowie vom Ort der Durchführung der Behandlung.
Die Erstattung wird von allen deutschen gesetzlichen Krankenkassen angewendet, unter anderem von:
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AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse),
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Techniker Krankenkasse (TK),
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Barmer,
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DAK-Gesundheit,
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KKH – Kaufmännische Krankenkasse,
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IKK classic.
📌 Die Erstattungsregelungen sind bundesweit einheitlich und beruhen auf landesweit geltenden Vorschriften.
📊 KIG-Klassifikation – zentrale Voraussetzung für die Erstattung


Das entscheidende Kriterium für die Gewährung einer Erstattung ist die Einstufung der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung nach dem System der KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen).
Die deutsche Krankenkasse erstattet eine kieferorthopädische Behandlung ausschließlich bei Fehlstellungen, die den folgenden Gruppen zugeordnet sind:
🔹 KIG 3 – Fehlstellungen mittleren Schweregrades,
🔹 KIG 4 – schwere Fehlstellungen,
🔹 KIG 5 – sehr schwere Fehlstellungen.
Dabei handelt es sich um Fehlstellungen, die:
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die Kaufunktion beeinträchtigen,
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zu Störungen der Sprache oder Atmung führen können,
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langfristige gesundheitliche Probleme im Bereich der Mundhöhle verursachen.
❌ Leichte Fehlstellungen (KIG 1 und KIG 2), die als ästhetisch eingestuft werden, unterliegen keiner Erstattung.
Das deutsche Recht verbietet keine kieferorthopädische Behandlung außerhalb Deutschlands, auch nicht in Polen. Voraussetzung hierfür ist jedoch:
✔ die Einhaltung der deutschen Standards der medizinischen Dokumentation,
✔ die vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse,
✔ die ordnungsgemäße Abrechnung der Behandlung nach deutschen Vorgaben.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine in Polen durchgeführte Behandlung – die häufig deutlich günstiger ist als in Deutschland – erstattet werden kann, sofern das Verfahren korrekt durchgeführt wird.
📄 Kieferorthopädischer Behandlungsplan (KFO-Behandlungsplan) – entscheidendes Dokument für die Erstattung

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Grundlage der Erstattung ist der deutsche kieferorthopädische Behandlungsplan (KFO-Behandlungsplan / Heil- und Kostenplan).
Dieses Dokument muss:
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eine präzise Diagnose sowie die KIG-Einstufung enthalten,
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die geplante Behandlungsmethode beschreiben (z. B. feste oder herausnehmbare Zahnspange),
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die voraussichtliche Dauer der Therapie angeben,
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die formalen Anforderungen der deutschen Krankenkasse erfüllen.
⚠️ Der Beginn der Behandlung ohne vorherige Genehmigung des Behandlungsplans durch die Krankenkasse führt in den meisten Fällen zur Ablehnung der Kostenerstattung.
💶 Welche Kosten übernimmt die deutsche Krankenkasse?
Der Standardmechanismus der Erstattung sieht wie folgt aus:
💳 die Krankenkasse übernimmt 80 % der Behandlungskosten laufend,
👨👩👧 die Eltern tragen vorübergehend einen Eigenanteil von 20 %,
🔄 nach ordnungsgemäßem Abschluss der Behandlung erstattet die Krankenkasse 100 % des gezahlten Eigenanteils.
Werden gleichzeitig mehrere Kinder behandelt, beträgt der Eigenanteil für das zweite und jedes weitere Kind lediglich 10 %.
➡️ In der Praxis bedeutet dies die Möglichkeit, mehrere tausend Euro zurückzuerhalten, sodass die gesamten Kosten der kieferorthopädischen Behandlung des Kindes von der deutschen Krankenversicherung übernommen werden.
Die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungen von Kindern aus Deutschland ist ein Verfahren, das Erfahrung, rechtliche Kenntnisse sowie praktische Kenntnisse der einzelnen Krankenkassen erfordert. Bereits geringfügige formale Fehler können zur Ablehnung der Kostenerstattung führen.
💼 Unser Unternehmen:
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prüft den Anspruch auf Kostenerstattung bereits vor Beginn der Behandlung,
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erstellt und überprüft die vollständige Dokumentation in deutscher Sprache,
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koordiniert den Kontakt mit der deutschen Krankenkasse,
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begleitet den Patienten während des gesamten Behandlungs- und Abrechnungsprozesses,
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maximiert die realen finanziellen Einsparungen.
✅ Dank der umfassenden Betreuung sparen Sie Zeit und Geld und vermeiden das Risiko einer Ablehnung der Kostenerstattung.
📞 Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung durch die deutsche Krankenkasse erfüllt, oder wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen und der Abrechnung der Behandlung benötigen, laden wir Sie herzlich ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Unsere Kontaktdaten:
📞 +48 607 871 284
✉️ kontakt@medicaladvisor.pl